Kursinhalt
Begrüßung
Willkommen im Kurs!
Wer sind Journalist*innen?
Was sind eigentlich Journalist*innen und wie unterscheidet sich ihre Arbeit von Content Creators, Blogger*innen und anderen Kommunikator*innen? Während die meisten Menschen eine ungefähre Vorstellung davon haben, was Journalismus ist, gibt es durchaus Diskussionen darüber, wie der Journalismusbegriff exakt ausgelegt werden sollte. In Deutschland ist Journalist*in erst einmal keine geschützte Berufsbezeichnung. Das heißt, hierzulande können sich alle als Journalist*in bezeichnen, ohne dafür eine spezielle Ausbildung oder Qualifikation nachweisen zu müssen. Trotzdem gibt es Unterscheidungen, beispielsweise zwischen hauptberuflichen und nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Journalist*innen.
Hauptberufliche Journalist*innen sind alle, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich mit ihrer journalistischen Tätigkeit verdienen und bei denen Journalismus den Großteil ihrer Arbeitszeit einnimmt. Hauptberufliche Journalist*innen können bei Verbänden wie dem Deutschen Journalisten-Verband oder der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union einen Presseausweis beantragen, der ihre Zugehörigkeit zur Presse bescheinigt. Der ist zum Beispiel erforderlich, um sich auf Demonstrationen als Journalist*in auszuweisen oder sich für Pressekonferenzen oder andere Veranstaltungen anzumelden. Junge Journalist*innen können ebenfalls einen Presseausweis erhalten – zum Beispiel, wenn sie sich gerade in einer journalistischen Ausbildung befinden oder eine regelmäßige journalistische Tätigkeit neben ihrem Studium nachweisen können. Medienschaffende, die nicht älter als 27 Jahre sind, können zudem bei der Jugendpresse Deutschland e.V. den Jugendpresse-Ausweis beantragen, indem sie zwei journalistische Arbeitsproben nachweisen, die nicht älter als sechs Monate alt sind.
Darüber hinaus wird zwischen festangestellten und freiberuflichen Journalist*innen unterschieden. Festangestellte Journalist*innen sind bei einem Medienunternehmen, beispielsweise bei einer Zeitung, einem Fernseh- oder Radiosender, fest angestellt und bekommen ein festes Gehalt. Freie Journalist*innen sind selbstständig und arbeiten auf Honorarbasis. Wenn sie also einer Redaktion einen journalistischen Beitrag, wie einen Artikel anbieten, vereinbaren sie auch, wie viel Geld sie von der Redaktion für ihre Arbeit bekommen. Darüber hinaus gibt es „fest freie“ Journalist*innen. Diese sind zwar rechtlich selbstständig, es gibt aber ein Medienhaus, für das sie dauerhaft regelmäßig arbeiten. Dieses Modell ist zum Beispiel sehr gängig beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn „fest freie“ Journalist*innen fast ausschließlich für ein Medienhaus arbeiten und abhängig von ihm sind. Sie sind auf dem Papier selbstständig, arbeiten in der Realität aber wie festangestellte Journalist*innen – ohne die Vorteile einer festen Anstellung. Unternehmen, die Scheinselbstständige beschäftigen, können sich strafbar machen.
Was tun Journalist*innen?
So viel dazu, wer sich formal als Journalist*in bezeichnen kann. Was aber ist nun die Aufgabe von Journalist*innen? Dafür schauen wir uns zum einen ihre ganz konkreten Tätigkeiten an und zum anderen ihre Bedeutung für Demokratie und Gesellschaft.
Erst einmal zu den konkreten Tätigkeiten: Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die meisten Journalist*innen den Großteil ihrer Zeit mit Schreiben verbringen. Tatsächlich ist das so nicht der Fall. Natürlich müssen Journalist*innen regelmäßig Texte schreiben und mit Texten arbeiten – und das nicht nur, wenn sie bei einer Zeitung arbeiten. So müssen auch Fernseh- oder Hörfunk-Journalist*innen Texte für ihre Beiträge schreiben, bevor sie diese einsprechen, und Online-Journalist*innen müssen sich beispielsweise Captions für ihre Instagram-Beiträge überlegen. Trotzdem gibt es noch eine andere Aufgabe, die in der Regel mehr Zeit einnimmt und essenziell für journalistisches Arbeiten ist: Recherche. Alle Journalist*innen, egal ob sie bei einer Tageszeitung, einer Wochenzeitung, einem Magazin, einem Fernseh- oder Radiosender oder in einer Online-Redaktion arbeiten, müssen recherchieren. Das bedeutet, sie müssen Informationen zusammentragen, indem die beispielsweise Interviews führen oder Dokumente oder Online-Quellen anschauen. Anschließend müssen sie die zusammengetragenen Informationen prüfen und die wichtigsten für ihre Beiträge auswählen. Je nachdem, wo Journalist*innen arbeiten, haben sie dafür mehr oder weniger Zeit, dennoch bleibt Recherche immer ein substanzieller Bestandteil von Journalismus.
Wichtig ist dabei, dass es sich um neue Informationen handelt, die zudem relevant für die Gegenwart sind, denn Journalist*innen geht es im Gegensatz zu Historiker*innen um das Hier und Jetzt. So berichten Journalist*innen in der Regel über aktuelle Themen und in Redaktionskonferenzen wird oft nach dem „aktuellen Aufhänger“ gefragt, also danach, warum ein bestimmtes Thema genau jetzt interessant ist und genau jetzt darüber berichtet werden sollte. Wenn Journalist*innen über Ereignisse aus der Vergangenheit berichten, dann tun sie dies, weil man zum Beispiel aus der konkreten vergangenen Situation etwas für die gegenwärtige lernen kann.
Das führt auch zur Bedeutung von Journalismus für Gesellschaft und Demokratie: Oft wird von Journalismus als „Vierte Gewalt“ gesprochen, die neben den drei Gewalten Legislative (gesetzgebende Gewalt, z. B. Parlamente), Exekutive (ausführende Gewalt, z. B. Regierungen und Behörden) und Judikative (rechtssprechende Gewalt, also Gerichte) auch relevant für demokratische Gesellschaften ist. So informieren Journalist*innen nicht nur über den Staat und seine Institutionen, sondern kontrollieren diesen dadurch auch. Guter Journalismus regt dazu an, sich mit staatlichem Handeln oder im weiteren Sinne dem Handeln der Mächtigen auseinanderzusetzen. Er kann Diskussionen über Veränderungen anstoßen und manchmal auch ein Auslöser für Proteste sein. Ein Beispiel dafür bieten die breiten Demonstrationen gegen rechts, nachdem das Medienhaus Correctiv seine Recherche zum Geheimtreffen von Rechtsextremen in Potsdam veröffentlicht hat.
Ansonsten gibt es immer wieder Diskussionen über Neutralität im Journalismus. Mittlerweile herrscht weitestgehend Konsens darüber, dass Journalismus nicht neutral ist. Selbstverständlich treffen Journalist*innen ständig Entscheidungen – angefangen bei der Auswahl ihrer Themen, weiter bei der Auswahl ihrer Interviewpartner*innen und zuletzt bei der Auswahl der Informationen, die es in ihre Beiträge schaffen. Neutralität ist also unmöglich. Stattdessen spricht man heute vom Objektivitätsanspruch. Damit ist gemeint, dass Journalist*innen zwar nicht neutral sein können, aber versuchen sollten, sich bei ihrer Arbeit so weit wie möglich von ihren eigenen Standpunkten zu lösen und andere Perspektiven einzunehmen – also objektiv zu sein. Das unterscheidet Journalist*innen auch von Content Creators, Blogger*innen und anderen Kommunikator*innen, die ihre Inhalte subjektiv gestalten können und nicht dazu verpflichtet sind, ausgewogen über Themen zu berichten und verschiedene Perspektiven einzunehmen.
Wichtig ist, dass mit Ausgewogenheit im Journalismus nicht gemeint ist, dass allen Positionen immer genau gleich viel Platz bekommen und als gleichermaßen legitim dargestellt werden sollen. „False Balance“ (falsche Ausgewogenheit) gilt es zu vermeiden, also zum Beispiel in Talkshows die Positionen eines Klimawissenschaftlers, der einen wissenschaftlichen Konsens erklärt, mit denen eines Politikers gleichzusetzen, der den menschengemachten Klimawandel leugnet.
Verwandte Diskussionen drehen sich darum, wie Journalist*innen mit der AfD umgehen sollten und ob AfD-Politiker*innen beispielsweise zu Talkshows eingeladen werden sollten. Befürworter*innen (z. B. WDR-Intendantin Katrin Vernau) sagen, dass Bürger*innen ein Recht haben, zu hören, was „meinungsbildende Politiker*innen“ sagen wollen und es die Aufgabe von Journalist*innen sei, das professionell zu begleiten. Kritiker*innen (z. B. Politikwissenschaftler Cord Schmelzle) entgegnen, dass man der AfD und ihren rechtsextremen Positionen so eine Bühne bietet und zu deren Normalisierung beiträgt. Einige Studien bestätigen dies (zum Beispiel: Bolet & Foos, 2025).
Zuletzt noch ein Absatz zu einem Prozess, der den Journalismus in den vergangenen Jahren bereits sehr verändert hat und weiter verändern wird: Digitalisierung. Diese fordert den Journalismus zum einen wirtschaftlich heraus, da viele Medienhäuser, vor allem Zeitungen, neue Geschäftsmodelle finden mussten und müssen. So haben diese früher Geld mit dem Verkauf von gedruckten Zeitungen inklusive Werbeanzeigen verdient. Nicht alle Medienhäuser haben es geschafft, erfolgreich auf neue Geschäftsmodelle (z. B. Digital-Abos, Paywalls) umzustellen. Zum anderen hat die Digitalisierung aber auch die Rolle von Journalist*innen verändert. Bevor es das Internet gab, hat man von Journalist*innen als „Gatekeeper“ (Torwächter) gesprochen, da sie entschieden haben, welche Informationen mit der Öffentlichkeit geteilt werden. Heute können Parteien, Organisationen und Unternehmen ihre Botschaften selbst im Netz platzieren und auch Privatpersonen können als Content Creators oder Blogger*innen anfangen. Daher ist die neue Aufgabe von Journalist*innen, in diesem Strom von Informationen Überblick zu geben. Daher spricht man heute auch von Journalist*innen als eine Art „Sortierer“.
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